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EIN LESERBRIEF
Der folgende Leserbrief hat uns vor einigen Tagen erreicht. Wir fanden ihn  bemerkenswert, daher wollen wir ihn Euch nicht vorenthalten. Also haben wir den Text nach Rücksprache mit dem Autor auf die LUNA-Page gestellt, und - voila - hier ist er! Viel Spass beim Lesen!
 
Euer LUNA-Team
 
 
Liebe Freunde von der IWÖ und LUNA!
 
Zum Zivildienst an sich gibt es die unterschiedlichsten Meinungen. Vielfach hat man schon gehört – „wozu braucht ein Zivildiener eine Waffe?"
Ganz einfach: Aus denselben Gründen, deretwegen Wehrdienstpflichtige, Untaugliche und Frauen genehmigungspflichtige Waffen haben. Und überhaupt hat der Staat nicht darüber zu bestimmen, was seine Bürger „brauchen“.
 
Wir können es uns im Sinne des gemeinsamen Interesses – dem legalen Waffenbesitz für rechtschaffene Bürger – schlicht und einfach nicht leisten, dass eine Bevölkerungsgruppe von der Erlangung waffenrechtlicher Dokumente ausgeschlossen ist. Und zahlenmäßig betrachtet sind Zivildiener heutzutage nun wirklich keine unbedeutende Minderheit mehr!
 
Es gibt eine Menge Männer, die ihre damalige Entscheidung für den Zivildienst bereuen, nachdem sie ein Interesse an Waffen entwickelt haben! Man denke an Sportschießen, Waffensammeln, Selbstverteidigung, Jagd etc. Die Auswirkungen sind aber nicht nur privater Natur: Berufe wie Polizist oder Privatdetektiv bleiben verwehrt!!
 
Zivildienstpflichtige sind Wähler; Und es sind auch einige (bestehende und künftige) IWÖ-Mitglieder darunter. Für 15 Jahre keine WBK und keinen WP (trotz Gefährdung!) ausgestellt zu bekommen, ist untragbar. Man beachte bitte, dass man ohne WBK nicht einmal eine Vollmantel-Gewehrpatrone besitzen darf.
 
Eine ersatzlose Streichung von § 5 Abs 5 und § 75b Zivildienstgesetz über das Waffenverbot ist allein schon deshalb geboten, da sonst ein grundrechtlich relevanter Normenkonflikt bei Umsetzung der EU-Waffen-RL ins neue Waffengesetz auftreten würde. Kategorie C- und D-Waffen dürfen Zivildiener nach geltender Rechtslage schließlich uneingeschränkt haben. Was aber, wenn diese genehmigungspflichtig werden? Enteignung?
 
Auf das verfassungsrechtliche „Vertrauensschutzprinzip“ ist jedenfalls kein Verlass… (Siehe Judikatur zur Vererblichkeit von Vorderschaftrepetierflinten.)
 
Wie gesagt, dem Zivildienst mag man positiv oder negativ gegenüberstehen; Aber was das Zivildienst-Waffenverbot betrifft, müssen wir nun alle an einem Strang ziehen und dessen Aufhebung durchsetzen. Was wir nämlich im Hinblick auf das neue Waffengesetz brauchen, sind mehr Waffenbesitzer, nicht weniger. Es geht um unsere Waffen!!
 
Zu guter letzt sei erwähnt, dass sich der Gesetzgeber selbst in Widersprüche verstrickt: Uneingeschränkter privater Waffenbesitz wäre nämlich mit § 1 Abs 1 ZivildienstG vollends vereinbar. Denn im Rahmen der Zivildiensterklärung lehnt man lediglich Waffengewalt gegen Menschen - "von den Fällen der persönlichen Notwehr oder Nothilfe abgesehen" - ab. Und Waffengewalt gegen Menschen ist, sofern keine Notwehrsituation vorliegt, ohnehin verboten - nicht nur den Zivildienern...
 
Autor
CW
 
PS.:  
Wer auch der Meinung ist, dass das verfassungswidrige Zivildienst-Waffenverbot aufzuheben ist, schreibt bitte an iazw@gmx.at
(Initiative für die Aufhebung des Zivildienst-Waffenverbotes)!"
EIN LESERBRIEF
Der folgende Leserbrief hat uns vor einigen Tagen erreicht. Wir fanden ihn  bemerkenswert, daher wollen wir ihn Euch nicht vorenthalten. Also haben wir den Text nach Rücksprache mit dem Autor auf die LUNA-Page gestellt, und - voila - hier ist er! Viel Spass beim Lesen!
 
Euer LUNA-Team
 
 
Liebe Freunde von der IWÖ und LUNA!
 
Zum Zivildienst an sich gibt es die unterschiedlichsten Meinungen. Vielfach hat man schon gehört – „wozu braucht ein Zivildiener eine Waffe?"
Ganz einfach: Aus denselben Gründen, deretwegen Wehrdienstpflichtige, Untaugliche und Frauen genehmigungspflichtige Waffen haben. Und überhaupt hat der Staat nicht darüber zu bestimmen, was seine Bürger „brauchen“.
 
Wir können es uns im Sinne des gemeinsamen Interesses – dem legalen Waffenbesitz für rechtschaffene Bürger – schlicht und einfach nicht leisten, dass eine Bevölkerungsgruppe von der Erlangung waffenrechtlicher Dokumente ausgeschlossen ist. Und zahlenmäßig betrachtet sind Zivildiener heutzutage nun wirklich keine unbedeutende Minderheit mehr!
 
Es gibt eine Menge Männer, die ihre damalige Entscheidung für den Zivildienst bereuen, nachdem sie ein Interesse an Waffen entwickelt haben! Man denke an Sportschießen, Waffensammeln, Selbstverteidigung, Jagd etc. Die Auswirkungen sind aber nicht nur privater Natur: Berufe wie Polizist oder Privatdetektiv bleiben verwehrt!!
 
Zivildienstpflichtige sind Wähler; Und es sind auch einige (bestehende und künftige) IWÖ-Mitglieder darunter. Für 15 Jahre keine WBK und keinen WP (trotz Gefährdung!) ausgestellt zu bekommen, ist untragbar. Man beachte bitte, dass man ohne WBK nicht einmal eine Vollmantel-Gewehrpatrone besitzen darf.
 
Eine ersatzlose Streichung von § 5 Abs 5 und § 75b Zivildienstgesetz über das Waffenverbot ist allein schon deshalb geboten, da sonst ein grundrechtlich relevanter Normenkonflikt bei Umsetzung der EU-Waffen-RL ins neue Waffengesetz auftreten würde. Kategorie C- und D-Waffen dürfen Zivildiener nach geltender Rechtslage schließlich uneingeschränkt haben. Was aber, wenn diese genehmigungspflichtig werden? Enteignung?
 
Auf das verfassungsrechtliche „Vertrauensschutzprinzip“ ist jedenfalls kein Verlass… (Siehe Judikatur zur Vererblichkeit von Vorderschaftrepetierflinten.)
 
Wie gesagt, dem Zivildienst mag man positiv oder negativ gegenüberstehen; Aber was das Zivildienst-Waffenverbot betrifft, müssen wir nun alle an einem Strang ziehen und dessen Aufhebung durchsetzen. Was wir nämlich im Hinblick auf das neue Waffengesetz brauchen, sind mehr Waffenbesitzer, nicht weniger. Es geht um unsere Waffen!!
 
Zu guter letzt sei erwähnt, dass sich der Gesetzgeber selbst in Widersprüche verstrickt: Uneingeschränkter privater Waffenbesitz wäre nämlich mit § 1 Abs 1 ZivildienstG vollends vereinbar. Denn im Rahmen der Zivildiensterklärung lehnt man lediglich Waffengewalt gegen Menschen - "von den Fällen der persönlichen Notwehr oder Nothilfe abgesehen" - ab. Und Waffengewalt gegen Menschen ist, sofern keine Notwehrsituation vorliegt, ohnehin verboten - nicht nur den Zivildienern...
 
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